Gutachten

 

Es wird unter folgenden Gutachten unterschieden:

Privat-Gutachten: Hier wird ein Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens durch eine private oder juristische Person erteilt. Die Fragestellung wird vom Auftraggeber vorgegeben.

Gerichtsgutachten: Bedingen einen gerichtlichen Auftrag. Hier geben die Richter die Aufgabenstellungen dem Gutachter vor.

Gerne stelle ich mich Ihrer Problematik