Gutachten
Es wird unter folgenden Gutachten unterschieden:
Privat-Gutachten: Hier wird ein Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens durch eine private oder juristische Person erteilt. Die Fragestellung wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Gerichtsgutachten: Bedingen einen gerichtlichen Auftrag. Hier geben die Richter die Aufgabenstellungen dem Gutachter vor.
Gerne stelle ich mich Ihrer Problematik